Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am WildWave Partnerprogramm (Affiliate-Programm) zwischen WildWave Webdesign & Marketing, Inhaber Marco Amadeus, Im Isengrind 35, 8046 Zürich (nachfolgend «WildWave») und der Person oder Firma, die sich als Partner/in registriert (nachfolgend «Partner»). Die Teilnahme ist kostenlos; es bestehen keine Pflichtabnahmen und keine Mindestumsätze. Diese Bedingungen sind Vertragsbestandteil der Registrierung.
2. Registrierung und Akzeptanz der Bedingungen
Die Registrierung erfolgt online über das Formular auf wildwave.ch/partner. Mit der Registrierung bestätigt der Partner, dass er diese Teilnahmebedingungen gelesen hat und akzeptiert; die Akzeptanz wird mit Datum und Uhrzeit gespeichert. Ein Anspruch auf Aufnahme ins Partnerprogramm besteht nicht; WildWave kann Registrierungen ohne Angabe von Gründen ablehnen oder bestehende Konten sperren.
3. Provision und Berechnung
Der Partner erhält eine Provision für Neukunden, die über seinen persönlichen Empfehlungs-Link (Ref-Link) oder eine im Partner-Dashboard gemeldete Lead-Meldung einen bezahlten Vertrag mit WildWave abschliessen:
- 20% des ersten Monatsbetrags bei Monats-Abonnements (einmalig)
- 10% des Jahres-Paketpreises bei Jahres-Paketen (einmalig)
Berechnungsgrundlage ist der tatsächlich fakturierte Betrag des Neukunden, inklusive allfälliger Rabatte. Provisionen werden nur für den ersten Monat eines Monats-Abos bzw. das erste Jahr eines Jahres-Pakets ausgeschüttet – nicht für Folgemonate oder Verlängerungen. Provisionen sind netto und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
4. Auszahlung
Provisionen werden per TWINT oder Banküberweisung auf die bei der Registrierung hinterlegten Auszahlungsdaten (TWINT-Nummer oder IBAN) ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt monatlich durch WildWave. Der Partner ist für die Korrektheit seiner Auszahlungsdaten verantwortlich und informiert WildWave bei Änderungen.
Provisionen unterhalb von CHF 50.– werden aufgerechnet und mit der nächsten regulären Auszahlung überwiesen. Der Partner ist für seine Steuern und Sozialabgaben selbst verantwortlich.
5. Tracking, Cookie-Laufzeit und Lead-Zuordnung
Die Zuordnung von Kunden zum Partner erfolgt über einen First-Party-Cookie («ww_ref», Laufzeit 30 Tage), der beim Klick auf den Ref-Link gesetzt wird, sowie über Lead-Meldungen im Partner-Dashboard.
Der Partner anerkennt die technischen Grenzen des Trackings: Browser mit striktem Cookie- oder Tracking-Schutz (z. B. Safari ITP, Firefox ETP, iCloud Private Relay) können Cookies blockieren oder löschen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Provision, es sei denn, der Partner hat den Lead im Dashboard gemeldet. Lead-Meldungen gelten als verbindliche Zuordnung, sofern WildWave sie bestätigt.
6. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich:
- Wahrheitsgemässe Angaben bei der Registrierung zu machen und Auszahlungsdaten aktuell zu halten;
- WildWave-Marken, Logos oder Bildmaterial nicht ohne vorherige Zustimmung zu verwenden;
- Keine Werbung zu schalten, die Markenrechte von WildWave verletzt (z. B. Google-Ads auf den Markennamen «WildWave»);
- Ref-Links nicht in unlauterer Weise zu platzieren (kein Spam, keine irreführenden oder betrügerischen Versprechen);
- Leads nur mit Zustimmung der empfohlenen Person zu melden;
- Die geltenden Schweizer Werbe- und Datenschutzregeln (insb. revDSG) bei der eigenen Bewerbung einzuhalten.
7. Provisionsausschlüsse
Kein Anspruch auf Provision besteht:
- bei eigenem Einkauf des Partners (Self-Referrals);
- bei Lead-Meldungen ohne Zustimmung der gemeldeten Person;
- bei bereits bestehenden Kundenverhältnissen (Bestandskunden);
- bei Vertragsverletzungen (z. B. Markenrechtsverletzung, Spam, Betrug).
WildWave kann Provisionen im Verdachtsfall von Betrug oder Markenverletzung aussetzen, bis der Sachverhalt geklärt ist. Bereits ausgezahlte Provisionen werden bei nachträglich festgestelltem Missbrauch zurückgefordert.
8. Sperrung, Kündigung und Vertragsende
Die Partnerschaft ist selbständig, nicht exklusiv und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden – durch WildWave per E-Mail an den Partner, durch den Partner per E-Mail an info@wildwave.ch. Nach Vertragsende bleiben bereits verdiente Provisionen geschuldet; der Account wird deaktiviert.
WildWave kann den Partner bei Betrug, Spam, Markenrechtsverletzung oder sonstiger schwerer Vertragsverletzung fristlos sperren oder kündigen; in diesem Fall verfallen nicht ausgezahlte Provisionen. Gesperrte Accounts können sich nicht mehr anmelden und keine Leads mehr melden. WildWave kann das Partnerprogramm insgesamt mit einer Frist von 30 Tagen einstellen; bereits verdiente Provisionen werden in diesem Fall noch ausbezahlt.
9. Selbständigkeit, Steuern und Abgaben
Der Partner ist selbständig tätig und nicht Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin von WildWave. Es besteht kein Arbeitsverhältnis, keine Exklusivität und kein Anspruch auf zukünftige Provisionen. Der Partner ist selbst für die steuerliche Deklaration der Einkünfte und allfällige AHV/Sozialversicherungs-Pflichten als Selbständigerwerbende/r verantwortlich. WildWave übernimmt keine Garantie für Abschlüsse: Die Teilnahme garantiert keinen Mindestverdienst und keine bestimmte Anzahl Neukunden; Provisionen entstehen nur bei tatsächlichen, bezahlten Abschlüssen von Neukunden.
10. Haftung
WildWave haftet nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet WildWave nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen folgt den gesetzlichen Regeln (Art. 101 OR). Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit gesetzlich zwingend.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Partners (Name, E-Mail, Auszahlungsdaten, Akzeptanz der Bedingungen, Lead-Daten) erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von WildWave und dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Lead-Daten (Name, Kontakt der empfohlenen Person) dürfen nur mit deren Zustimmung gemeldet werden.
12. Änderungen und Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen werden dem Partner per E-Mail oder über das Partner-Dashboard mitgeteilt und hier mit neuem Datum («Stand») veröffentlicht; sie gelten als akzeptiert, wenn der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht oder das Programm weiterhin nutzt. Massgeblich für die Provisionsansprüche bei bestehenden Leads ist die Fassung, die zum Zeitpunkt der Lead-Meldung gültig war.