Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WildWave Webdesign & Marketing, Inhaber Marco Amadeus, Im Isengrind 35, 8046 Zürich (nachfolgend «WildWave») und der Kundin bzw. dem Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Marketing und Softwareentwicklung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn WildWave ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch WildWave zustande. Angebote von WildWave sind freibleibend und unverbindlich. Die schriftliche Auftragsbestätigung oder der Beginn der Arbeiten durch WildWave gilt als Vertragsabschluss. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. WildWave erbringt die Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsabschluss können zu einer Anpassung des Preises und der Fristen führen.
3a. Leistungsumfang Social-Media-Management und Kontingente
Umfasst das gewählte Betreuungspaket ein Social-Media-Management, erbringt WildWave pro Kalenderwoche genau zwei (2) Social-Media-Beiträge, soweit dieses Kontingent im gewählten Paket enthalten ist. Massgebend ist das im Paket ausdrücklich vereinbarte Leistungsvolumen.
Jeder Beitrag, der über das vereinbarte Kontingent hinausgeht oder vom Kunden zusätzlich beauftragt wird, wird gemäss Ziffer 4a dieser AGB separat in Rechnung gestellt.
Nicht genutzte Beiträge eines Monats verfallen mit Ablauf des Monats. Eine Übertragung in den Folgemonat oder auf einen anderen Zeitraum ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Auszahlung oder anderweitige Kompensation nicht genutzter Beiträge besteht nicht.
3b. Abgrenzung der Content-Erstellung und des Videoschnitts
Die im Paket enthaltene Content-Erstellung umfasst die Gestaltung von Social-Media-Grafiken, die Bildbearbeitung, die Erstellung von Textbeiträgen (Copywriting) sowie kurze Video-Snippets, Reels und Shorts mit einer maximalen Endlänge von bis zu 60 Sekunden.
Die Bearbeitung, Sichtung und der komplexe Schnitt von umfangreichem Rohmaterial – insbesondere von Rohvideos ab einer Länge von fünf (5) Minuten, Podcasts, Webinaren sowie YouTube-Langformaten – ist ausdrücklich nicht im Pauschalpreis inbegriffen.
Aufwendige Postproduktionen sowie der Schnitt von Langform-Videos erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Sie werden nach vorheriger Offerte oder, mangels einer solchen, nach dem aktuellen Stundensatz von WildWave abgerechnet.
4. Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei monatlichen Abonnements ist der jeweilige Monatspreis im Voraus bis zum 5. des laufenden Monats zu entrichten. Bei Jahresabonnements erhält der Kunde einen Rabatt von 10% auf den monatlichen Preis. Die Jahresgebühr ist im Voraus zu begleichen.
WildWave behält sich das Recht vor, Preise bei vertraglich laufenden Dienstleistungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4a. Zusatzleistungen und Vergütung
Zusätzliche Social-Media-Beiträge, die über das in Ziffer 3a definierte Kontingent hinausgehen oder vom Kunden gesondert beauftragt werden, werden pauschal mit CHF 50.– pro Beitrag in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Änderungs- oder Korrekturrunden, die über die in Ziffer 5a definierte Korrekturschleife hinausgehen, sowie vollständige Neukonzeptionen werden nach effektivem Aufwand zum aktuellen Stundensatz von WildWave verrechnet.
Langform-Videoschnitt und aufwendige Postproduktion im Sinne von Ziffer 3b werden nach vorheriger Offerte bzw. nach effektivem Aufwand abgerechnet. Sämtliche Zusatzleistungen werden nur nach vorheriger Beauftragung durch den Kunden erbracht.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, WildWave alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu bestehenden Systemen und Domain-Registrierungen. Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige Bereitstellung von Unterlagen entstehen, verlängern die Leistungsfristen angemessen.
5a. Mitwirkungspflichten, Briefings und Freigabeprozess
Der Kunde übermittelt Anweisungen, Themenwünsche sowie Bild- und Videomaterialien gebündelt und mit ausreichendem Vorlauf, in der Regel mindestens fünf (5) Werktage vor der geplanten Veröffentlichung. Kurzfristig eingehende oder unvollständige Angaben können zu einer Verschiebung der geplanten Veröffentlichung führen.
WildWave schuldet keine Abrufbereitschaft. Spontane Anweisungen auf Zuruf sowie kurzfristige Ad-hoc-Veröffentlichungen sind nicht geschuldet und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Pro Beitrag ist maximal eine (1) Korrekturschleife im Preis inbegriffen. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sowie eine vollständige Neukonzeption werden gemäss Ziffer 4a nach Aufwand verrechnet.
Entwürfe und Beiträge gelten als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Werktagen nach Übermittlung begründete Einwände erhebt. Nach Ablauf dieser Frist ist WildWave berechtigt, den Beitrag zu veröffentlichen.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte an den von WildWave erstellten Werken (Designs, Code, Konzepte, Texte etc.) verbleiben bei WildWave, bis der vollständige Rechnungsbetrag bezahlt ist. Mit der vollständigen Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches, jedoch übertragbares Nutzungsrecht für die vertragsgegenständlichen Werke. Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung für den vertraglich vereinbarten Zweck. Der Kunde ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen einer Veräusserung seines Unternehmens oder seiner Website an einen Dritten zu übertragen, sofern WildWave darüber informiert wird.
Eine Mehrfachnutzung über den vertraglichen Zweck hinaus (z. B. Nutzung des Designs für weitere Projekte oder Domains) bedarf der schriftlichen Zustimmung von WildWave. Drittlizenzen (z. B. Schriftarten, Stockfotos, Plugins) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.
7. Hosting und Domain
Sofern Hosting-Leistungen Gegenstand des Vertrages sind, umfassen diese die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server. WildWave garantiert eine Verfügbarkeit von 99.5% im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von Wartungsarbeiten oder Umständen, die WildWave nicht zu vertreten hat, nicht erreichbar ist. Domain-Registrierungen erfolgen im Namen des Kunden. Die Domaingebühren sind vom Kunden zu tragen.
8. SEO und Marketing
WildWave führt Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing nach aktuellen Best-Practice-Methoden durch. WildWave übernimmt keine Garantie für spezifische Platzierungen in Suchmaschinen, da diese von Faktoren abhängen, auf die WildWave keinen Einfluss hat. Erfolgsmessungen erfolgen anhand der vereinbarten KPIs. Der Kunde verpflichtet sich, keine Massnahmen zu ergreifen, die den SEO-Erfolg beeinträchtigen könnten (z. B. Einsatz von Black-Hat-Methoden).
9. Laufzeit und Kündigung
Monatsabonnements verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Jahresabonnements verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail an info@wildwave.ch zu erfolgen.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Monatsraten im Verzug ist.
9a. Kündigung und Verbleib der Webseite
Bei Kündigung des Abonnements bestätigt WildWave den Erhalt der Kündigung schriftlich per E-Mail. Diese Bestätigung enthält einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass die Webseite nach Ablauf einer Übergangsfrist von 30 Tagen nach Vertragsende vom Server genommen wird, sofern der Kunde keine Massnahmen ergreift.
Innerhalb dieser 30-tägigen Übergangsfrist hat der Kunde folgende Möglichkeiten:
- Einholung einer Offerte bei WildWave zur Übernahme und eigenständigen Betreibung der Webseite (Übertragung der Website-Dateien, Domain-Umzug, allfällige Anpassungen)
- Migration der Webseite zu einem eigenen Hosting-Anbieter auf eigene Verantwortung
Die Kosten der Übernahme-Offerte richten sich nach dem Aufwand und werden dem Kunden vorab transparent mitgeteilt. Wird innerhalb der Übergangsfrist weder eine Offerte verlangt noch eine Migration durchgeführt, wird die Webseite nach Ablauf der Frist vom Server genommen und die gespeicherten Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht.
9b. Frühzeitige Kündigung
Wird der Vertrag innerhalb der ersten 12 Monate nach Vertragsabschluss gekündigt, gelten folgende Regelungen je nach Abonnement-Art:
Monatsabonnements:
Bei Kündigung innerhalb der ersten 3 Monate wird eine Gebühr in Rechnung gestellt, die die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Dienstleistungen (Konzeption, Design, Entwicklung, Einrichtung) sowie den administrativen Aufwand der vorzeitigen Vertragsauflösung umfasst. Die Gebühr berechnet sich nach einem Stundensatz von CHF 150.– pro geleisteter Arbeitsstunde, basierend auf dem effektiv nachgewiesenen Aufwand. Alternativ kann die Gebühr pauschaliert als 50% des noch nicht abgegoltenen Auftragswerts berechnet werden, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Die genaue Berechnung wird dem Kunden vorab transparent mitgeteilt. Nach Ablauf der ersten 3 Monate gilt die reguläre Kündigungsfrist von 30 Tagen.
Jahresabonnements:
Wird ein Jahresabonnement vor Ablauf von 12 Monaten gekündigt, wird der gewährte Jahresrabatt rückgängig gemacht. Der Kunde schuldet für die bereits in Anspruch genommenen Monate den vollen monatlichen Preis (ohne Rabatt). Ein bereits gezahlter Mehrbetrag wird als Entschädigung für den vorzeitigen Vertragsabbruch einbehalten. Die Abrechnung erfolgt mit der letzten Rechnung.
Gegenüber Konsumenten im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts gilt diese Regelung nur insoweit, als das Gesetz dies zulässt.
9c. Anfahrtskosten bei persönlichen Terminen
Verlangt der Kunde einen persönlichen Termin vor Ort und liegt die Distanz zwischen dem Standort des Kunden und dem Standort von WildWave (Im Isengrind 35, 8046 Zürich) bei mehr als 20 Kilometern, werden Anfahrtskosten von CHF 50.– pro Termin in Rechnung gestellt. Für Termin innerhalb von 20 Kilometern fallen keine Anfahrtskosten an. Die Anfahrtskosten werden dem Kunden vorab kommuniziert und sind zusammen mit der entsprechenden Rechnung zahlbar.
10. Haftung
WildWave haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet WildWave nur für den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Gegenüber Konsumenten im Sinne des Schweizerischen Obligationenrechts gilt der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit nur insoweit, als das Gesetz dies zulässt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der separaten Datenschutzerklärung von WildWave, die unter www.wildwave.ch/datenschutz abrufbar ist.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung ausgetauschten vertraulichen Informationen geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von zwei Jahren.
13. Schlussbestimmungen
Auf diese AGB ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Zürich, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.